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Einführung der Energieprämie

Veröffentlicht am 11. März 2024

Ab Januar 2024 kann zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Energiepakets eine Energieprämie ausbezahlt werden.

Ab 2024 entrichtet der Kanton Basel-Landschaft auf die Fördertatbestände des Baselbieter Energiepakets (exkl. Beratungsdienstleistungen) eine Energieprämie für selbstgenutztes Wohneigentum im Kanton, falls

  • die Liegenschaft selber von der Eigentümerschaft genutzt wird und
  • von den im Haushalt wohnenden Personen das Total der Vermögenswerte 350'000 Franken und das Zwischentotal der Einkünfte 150’000 Franken nicht übersteigen. Massgebend sind hierbei die definitiven Steuerveranlagungen des Vor-Vorjahres.

Die Energieprämie wird zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Energiepakets ausbezahlt und beträgt 20 Prozent der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch 25'000 Franken. Das Gesuch für die Energieprämie wird im gleichen Fördergesuch wie für eine Massnahme des Baselbieter Energiepakets gestellt. Es braucht daher für die Energieprämie kein separates Gesuch. Weitere Informationen zur Energieprämie finden Sie hier.

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